Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeines

Allgemeines

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Fotografin Lisa Schäfer. Nachfolgend "Fotografin" genannt.
  • Sie gelten als vereinbart wenn ihnen nicht umgehen widersprochen wird. Sonderabsprachen gelten nur, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
  • 'Lichtbilder' im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte.

 

Vertragsschluss

  • Die Fotografin unterbreitet dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot.
  • Der Auftraggeber nimmt das Angebot der Fotografin online, z.B. per Email oder schriftlicher Erklärung an, sofern nicht anders vereinbart.

 

Urheber & Nutzungsrechte

  • Die Bildrechte bleiben bei der Fotografin.
  • Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die einfachen Nutzungsrechte. Diese beinhalten ausschließlich die private Nutzung der Bilder. Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht der Bilder an den Auftraggeber über.
  • Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei z.B. Hochzeiten/Veranstaltungen anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
  • Eine Weitergabe der Bilder an andere Dienstleister für kommerzielle Zwecke bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  • Soweit es keine gesonderte Vereinbarung über Nutzungsrechte in dem zugrunde liegenden Angebot gibt, erhält der Kunde grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße und konkret vereinbarte Verwendung.
  • Werden die Bilder vom Auftraggeber in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram etc.) ausgestellt, muss die Urheberschaft der Fotografin an den Bildern durch den Zusatz ( www.fotografie-lisa-schäfer.de ) oder eine Verlinkung auf die offizielle Instagram Seite: instagram.com/fotografie-lisa-schaefer deutlich erkennbar gemacht werden.
  • Das Bearbeitungsrecht liegt nur der Fotografin vor. Es dürfen Keine Filter oder sonstige Manipulationen vorgenommen werden.
  • Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Bild, - und Bearbeitungsstil der Fotografin informiert.
  • Jegliche Veränderungen oder Verkauf der Fotos sind nicht zulässig.
  • Die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf schriftlicher Zustimmung der Fotografin.
  • Die Fotografin ist berechtigt die bearbeiteten Bilder für Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Instagram, Facebook, Flyer, Messeaufsteller, Website etc.) zu nutzen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so kann mündlich oder schriftlilch VOR dem Shooting unaufgefordert widersprochen werden,
  • Der Fotografin steht die Gestaltung der Fotos, sowie die Bildauffassung und künstlerischen/technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  • Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über eine mögliche Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

Gutscheine

  •  Es können mehrere Gutscheine gleichzeitig eingelöst werden. Diese müssen am Tag des Shootings vorliegen.
  •  Reicht der Wert des Gutscheins für ein Shooting nicht aus, wird der restliche Betrag fällig.
  • Barauszahlung ist nicht möglich. 

 

 

Honorar

  • Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz oder eine vereinbarte Pauschale festgelegt.
  • Das Honorar ist am Tag des Shootings in Bar oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu begleichen,  soweit nicht anders vereinbart.
  • Die Bilder werden in einer passwortgeschützten Onlinegalerie für mindestens 7 Tage oder nach Vereinbarung  zum Download bereitgestellt.
  • Der Auftraggeber muss die Fotos innerhalb dieser Frist eigenständig z.B. auf einem USB-Stick sichern. Nach Ablauf der Frist, wird die Onlinegalerie gelöscht und steht nicht mehr zur Verfügung.
  • Ist es gewünscht die Onlinegalerie länger als 28 Tage bestehen zu lassen, so wird eine Gebühr von 20€/28Tage fällig.
  • Der Termin gilt erst als bestätigt, wenn die Anzahlung (nach Absprache) erfolgt und bei der Fotografin eingegangen ist.
  • Sofern der vereinbarte Termin aufgrund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für die Fotografin realisierbar ist.

 

 

Exklusivrecht

  • Die Fotografin muss die einzige professionelle Fotografin am besagten Hochzeit-, Shootingtag sein.
  • Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht die durch fremde Blitzsysteme anderer Geräte verursacht werden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen Fremder nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.
  • Der Fotografin muss insbesondere bei mehrstündigen Hochzeitsreportagen eine angemessene Pause, sowie Verpflegung gewährt bzw. bereitgestellt werden.

 

Pflichten der Fotografin

  • Die Fotografin verpflichtet sich alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordene Informationen vertraulich zu behandeln und übergibt dem Auftraggeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösenden JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdateien ( RAW ) ist ausgeschlossen.
  • Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien nach Abschluss des Auftrages ist der Fotografin nicht geschuldet. Diese hat allerdings das Recht die digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografie für den Nachweis ihrer Urheberschaft zu behalten.

 

Datenschutz

  • Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, das seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  • Die Fotografin bedient sich zur Erfüllung ihres Auftrags unterschiedlicher Dienstleister z.B Fotolabor, Alben Druckerei, Onlinegalerie etc.
  • An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten hingewiesen.

 

Stornierung oder Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den mit Fotografie Lisa Schäfer geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 6 Monate vor dem vereinbarten Datum in Höhe von 20 %
  • Ab 6 Monate vor dem vereinbarten Datum in Höhe von 50 %
  • Ab 8 Wochen vor dem vereinbarten Datum in Höhe von 60%
  • Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Datum in Höhe von 80 %
  • Ab 1 Woche bis zum Tag des vereinbarten Datums in Höhe von 100 %

 

 

Haftungsausschuss

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von der Fotografin ist die Haftung für Sach-, und oder Vermögensschäden ausgeschlossen.
  • Für Schäden oder Verlust, trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen der digitalen Bilddateien haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Ist die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verkehrsstörung, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen oder die Bilder innerhalb von 8 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.
  • Die Fotografin bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden.
  • Die Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  • Terminzusagen von Seiten der Fotografin, beziehen sich nur auf dessen Eigenleistungen. Fremdleistungen wie Laborarbeiten, Kuriere und alle Zuarbeiten die außer Hauses von Fremdfirmen erbracht werden, sind von der Fotografin nicht zu vertreten und zu verantworten.

 

Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss im Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
  • Die Fotografin ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist die Fotografin nicht bereit und verpflichtet ,an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N. Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

 

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